Stellungnahme zur Ankündigung des Bundesgesundheitsministers, Jens Spahn, Frauen mit einem Lipödem (krankhafte Fettverteilungsstörung) helfen zu wollen

Endlich kommt Unterstützung für Frauen, die an der krankhaften Fettverteilungsstörung leiden

Endlich kommt Unterstützung für die Frauen, die an der krankhaften Fettverteilungsstörung, dem Lipödem, leiden. Fast jede 10. Frau ist davon betroffen. Diese Krankheit, die fast ausschließlich Frauen betrifft, ist neben den psychischen Belastungen auch mit teils heftigen Schmerzen verbunden.  Im letzten Stadium kann sie  sogar zur Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit schon in jungen Jahren führen.

Elke Müller, Kreisvorsitzende der Frauen Union Münster: „Schon seit Ende 2015 fordert die Frauen Union NRW, dass die Liposuktion (Fettabsaugung) der krankhaft veränderten Fettzellen als eine Behandlungsmethode zugelassen wird. Bei dieser Behandlungsmethode handelt es sich nicht um eine Schönheitsoperation, wie anscheinend einige meinen, die sich weder mit diesem Thema beschäftigen noch die Not der erkrankten Frauen auch nur ansatzweise erfassen können.“

Bislang werden von den Kassen nur die Kosten der konservativen Therapien übernommen, wie zum Beispiel das tägliche Tragen von Kompressionsstrümpfen an den betroffenen Körperteilen. Doch diese helfen nicht, das Stadium der Krankheit zu verbessern und/oder zu halten, kommentiert die Frauen Union.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat mit seinem Vorgehen, jetzt endlich auch die Liposuktion als eine Behandlungsmethode als Kassenleistung anzuerkennen, die Reißleine gezogen, um diesen vielen Frauen zu zeigen, dass sie ernst genommen werden und dass ihnen geholfen werden muss. Und zwar jetzt und sofort. Danke!

 

 

  

Frauen Union Münster und Sybille Benning: Kompromiss zu Paragraph 219a ist gute Grundlage

Information Ja – Offensive Werbung Nein!

Die Frauen Union Münster und die Bundestagsabgeordnete Sybille Benning begrüßen den vor Weihnachten erzielten Kompromiss zu Paragraph 219a und den für diesen Monat angekündigten Gesetzesvorschlag der beteiligten Bundesministerien. Er sichert den Informationsbedarf von schwangeren Frauen, schafft Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte und verhindert, dass für Abtreibungen zur Steigerung des eigenen Vermögensvorteils offensiv geworben werden kann.

Dazu erklärt die FU-Vorsitzende Elke Müller: „Wichtig ist, dass das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aufrecht erhalten bleibt, aber staatliche Stellen und Ärzte und Ärztinnen nach Beratung der Schwangeren in einer staatlichen Stelle weiterhin umfassend informieren dürfen. Information Ja –  Offensive Werbung Nein.“

Die Bundestagsabgeordnete Sybille Benning betont, „dass kein Geschäftsmodell gefördert werden darf, das auf der Tötung ungeborenen Lebens beruht. Das geböte schon die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Grundgesetz den Staat verpflichte, menschliches Leben, auch das ungeborene zu schützen. Zudem könnte eine Banalisierung der Abtreibung durch Lockerung des Webeverbots nach §219a StGB das falsche Signal setzen und auch mit einer Verharmlosung von Schwangerschaftsabbrüchen einhergehen.“

„Frauen, die ungewollt Schwanger werden brauchen Hilfe und Unterstützung. Die Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten sowie der Schutz des ungeborenen Lebens sind für uns wichtige und vor allem sehr sensible Anliegen“, so die Frauen Union Münster. Deshalb hat sich in Deutschland ein Verfahren etabliert, das auf Prävention, Aufklärung, Beratung und Hilfe setzt. Wenn die SPD die Streichung des §219a fordert, nimmt sie automatisch die Gefährdung dieses Beratungssystems in Kauf.“ Die Frauen Union Münster wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass allen betroffenen Frauen ein engmaschiges Netz an Hilfs- und Informationsangeboten zur Verfügung steht.