Frauen Union Münster und Sybille Benning: Kompromiss zu Paragraph 219a ist gute Grundlage
Die Frauen Union Münster und die Bundestagsabgeordnete Sybille Benning begrüßen den vor Weihnachten erzielten Kompromiss zu Paragraph 219a und den für diesen Monat angekündigten Gesetzesvorschlag der beteiligten Bundesministerien. Er sichert den Informationsbedarf von schwangeren Frauen, schafft Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte und verhindert, dass für Abtreibungen zur Steigerung des eigenen Vermögensvorteils offensiv geworben werden kann.
Dazu erklärt die FU-Vorsitzende Elke Müller: „Wichtig ist, dass das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aufrecht erhalten bleibt, aber staatliche Stellen und Ärzte und Ärztinnen nach Beratung der Schwangeren in einer staatlichen Stelle weiterhin umfassend informieren dürfen. Information Ja – Offensive Werbung Nein.“
Die Bundestagsabgeordnete Sybille Benning betont, „dass kein Geschäftsmodell gefördert werden darf, das auf der Tötung ungeborenen Lebens beruht. Das geböte schon die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Grundgesetz den Staat verpflichte, menschliches Leben, auch das ungeborene zu schützen. Zudem könnte eine Banalisierung der Abtreibung durch Lockerung des Webeverbots nach §219a StGB das falsche Signal setzen und auch mit einer Verharmlosung von Schwangerschaftsabbrüchen einhergehen.“
„Frauen, die ungewollt Schwanger werden brauchen Hilfe und Unterstützung. Die Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten sowie der Schutz des ungeborenen Lebens sind für uns wichtige und vor allem sehr sensible Anliegen“, so die Frauen Union Münster. Deshalb hat sich in Deutschland ein Verfahren etabliert, das auf Prävention, Aufklärung, Beratung und Hilfe setzt. Wenn die SPD die Streichung des §219a fordert, nimmt sie automatisch die Gefährdung dieses Beratungssystems in Kauf.“ Die Frauen Union Münster wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass allen betroffenen Frauen ein engmaschiges Netz an Hilfs- und Informationsangeboten zur Verfügung steht.